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   AG Viechtach, 07.07.2014 - 1 C 171/14   

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https://dejure.org/2014,26350
AG Viechtach, 07.07.2014 - 1 C 171/14 (https://dejure.org/2014,26350)
AG Viechtach, Entscheidung vom 07.07.2014 - 1 C 171/14 (https://dejure.org/2014,26350)
AG Viechtach, Entscheidung vom 07. Juli 2014 - 1 C 171/14 (https://dejure.org/2014,26350)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tragen der Darlegungslast und Beweislast eines Schädigers für die Unüblichkeit des Sachverständigenhonorars bzgl. Erstattungsfähigkeit der Kosten

  • verkehrsunfallsiegen.de

    Verkehrsunfall - Schadensersatz - Erforderlichkeit von Sachverständigenkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Sachverständigenkosten - voll erstattungsfähig?

  • Jurion (Kurzinformation)

    Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG Viechtach, 07.07.2014 - 1 C 171/14
    Der BGH hat ausgeführt, dass, wenn der Geschädigte die Höhe der für die Schadensbeseitigung aufzuwendenden Kosten beeinflussen kann, er nach dem Begriff des Schadens und dem Zweck des Schadensersatzes auch nach dem letztlich auf § 242 BGB zurückgehenden Rechtsgedanken des § 254 Abs. 2 S. 1 BGB unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gehalten sei, im Rahmen des ihm Zumutbaren den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen (BGH, Urteil vom 11.02.2014 - VI ZR 225/13).
  • OLG Saarbrücken, 08.05.2014 - 4 U 61/13

    Schadensersatz nach Kfz-Unfall: Schätzung des für eine Fahrzeugreparatur

    Auszug aus AG Viechtach, 07.07.2014 - 1 C 171/14
    Die tatsächliche Rechnungshöhe bildet damit bei der Schadensschätzung nach § 287 ZPO ein wesentliches Indiz für die Bestimmung des erforderlichen Herstellungsaufwandes i. S. d. § 249 Abs. 2 S. 1 BGB (BGH aaO; siehe auch Saarländisches OLG Saarbrücken, Urteil vom 08.05.2014 - 4 U 61/13).
  • AG Zweibrücken, 13.04.2017 - 7 C 530/16
    Das Gericht ist in diesem Zusammenhang auch der Ansicht, dass Schreibkosten und Kosten für Lichtbilder neben dem Grundhonorar geltend gemacht werden können; dies entspricht auch der Regelung für nach dem JVEG vergütete Sachverständige (AG Viechtach, Urteil vom 07.07.2014, -1 C 171/14-, juris).

    Femer ist das Gericht der Auffassung, dass die Anfertigung einer Zweit- und Drittausfertigung des Gutachtens im Rahmen dessen liegt, was zur Schadensbehebung erforderlich ist; bereits aus dem Umstand, dass es infolge der Regulierung von Verkehrsunfallschäden regelmäßig zur Rechtsstreitigkeiten kommt, ergibt sich das Interesse des Geschädigten, ein Gutachtensexemplar für sich und seinen Rechtsanwalt zurückzubehalten (siehe auch: AG Viechtach, Urteil vom 07. Juli 2014 -1 C 171/14-, Rn. 21, juris).

  • AG Zweibrücken, 03.03.2016 - 7 C 480/15
    Das Gericht ist in diesem Zusammenhang auch der Ansicht, dass Schreibkosten neben dem Grundhonorar geltend gemacht werden können; dies entspricht auch der Regelung für nach dem JVEG vergütete Sachverständige (AG Viechtach, Urteil vom 07.07.2014, -1 C 171/14-, juris).
  • AG Ebersberg, 18.12.2014 - 7 C 321/14
    Auch rechtfertigt allein der Umstand, dass die vom Kfz-Schadensgutachter abgerechneten (Neben-) Kosten die aus der BVSK-Honorarabrechnung ersichtlichen Höchstsätze teilweise übersteigen, nicht die Annahme eines Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht durch den Geschädigten (vgl. BGH, SVR 2014, 181, 183; AG Viechtach, Urteil vom 07.07.2014, Az.: 1 C 171/14).
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